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   VGH Bayern, 18.04.2017 - 12 CE 17.616   

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https://dejure.org/2017,12072
VGH Bayern, 18.04.2017 - 12 CE 17.616 (https://dejure.org/2017,12072)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.04.2017 - 12 CE 17.616 (https://dejure.org/2017,12072)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. April 2017 - 12 CE 17.616 (https://dejure.org/2017,12072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VIII § 24 Abs. 3, § 90 Abs. 3
    Zuweisung eines Platzes in einer privaten Kindertagesstätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zuweisung eines Platzes in einer Kindertagesstätte; Verschaffung eines zumutbaren Kindergartenplatzes mit einer zusammenhängenden wochentäglichen Betreuungszeit

  • rewis.io

    Zuweisung eines Platzes in einer privaten Kindertagesstätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 24 Abs. 3 ; SGB VIII § 90 Abs. 3
    Anforderungen an die Zuweisung eines Platzes in einer Kindertagesstätte; Verschaffung eines zumutbaren Kindergartenplatzes mit einer zusammenhängenden wochentäglichen Betreuungszeit

  • rechtsportal.de

    SGB VIII § 24 Abs. 3 ; SGB VIII § 90 Abs. 3
    Zuweisung eines Platzes in einer Kindertagesstätte im Wege der einstweiligen Anordnung; Anforderungen an die Zumutbarkeit des Platzangebots; Kindertagesstätte; kostenfreie oder kostengünstige Betreuung; Einrichtung eines freien oder privaten Trägers; Kind; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719

    Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2017 - 12 CE 17.616
    Weiter hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung im angefochtenen Beschluss ebenfalls zu Recht darauf abgestellt, dass das Verweisen des Antragstellers auf eine - gegenüber einer kommunalen Kindertageseinrichtung - teurere private Kindertageseinrichtung gegebenenfalls unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten einen Ausgleichsanspruch auslöst, der indes als eigener Antrags- bzw. Klagegegenstand in einem separaten Verfahren gegenüber der Antragsgegnerin geltend zu machen wäre (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 - juris Rn. 64 ff., insb. Rn. 71 ff.; zuvor bereits B.v. 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 - juris Rn. 45 ff.).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191

    Anspruch auf Kinderkrippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2017 - 12 CE 17.616
    Weiter hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung im angefochtenen Beschluss ebenfalls zu Recht darauf abgestellt, dass das Verweisen des Antragstellers auf eine - gegenüber einer kommunalen Kindertageseinrichtung - teurere private Kindertageseinrichtung gegebenenfalls unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten einen Ausgleichsanspruch auslöst, der indes als eigener Antrags- bzw. Klagegegenstand in einem separaten Verfahren gegenüber der Antragsgegnerin geltend zu machen wäre (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 - juris Rn. 64 ff., insb. Rn. 71 ff.; zuvor bereits B.v. 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 - juris Rn. 45 ff.).
  • VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19

    Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam

    § 24 SGB VIII gewährt keinen Anspruch auf kostengünstige Betreuung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2017 - 12 CE 17.616 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 16.06.2017 - 4 B 104/17

    Kapazität; Jugendhilfe; Kindertageseinrichtung

    Tatsächlich kann die Antragsgegnerin dem Kind auch einen zumutbaren Platz in einer sonstigen Kindertageseinrichtung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18. April 2017 - 12 CE 17.616 -, juris Rn. 2) in ihrem Stadtgebiet oder in angrenzenden Gemeinden nachweisen.
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