Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.04.2017 - 12 CE 17.616 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VIII § 24 Abs. 3, § 90 Abs. 3
Zuweisung eines Platzes in einer privaten Kindertagesstätte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Zuweisung eines Platzes in einer Kindertagesstätte; Verschaffung eines zumutbaren Kindergartenplatzes mit einer zusammenhängenden wochentäglichen Betreuungszeit
- rewis.io
Zuweisung eines Platzes in einer privaten Kindertagesstätte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII § 24 Abs. 3 ; SGB VIII § 90 Abs. 3
Anforderungen an die Zuweisung eines Platzes in einer Kindertagesstätte; Verschaffung eines zumutbaren Kindergartenplatzes mit einer zusammenhängenden wochentäglichen Betreuungszeit - rechtsportal.de
SGB VIII § 24 Abs. 3 ; SGB VIII § 90 Abs. 3
Zuweisung eines Platzes in einer Kindertagesstätte im Wege der einstweiligen Anordnung; Anforderungen an die Zumutbarkeit des Platzangebots; Kindertagesstätte; kostenfreie oder kostengünstige Betreuung; Einrichtung eines freien oder privaten Trägers; Kind; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes
Verfahrensgang
- VG München, 06.03.2017 - M 18 E 17.391
- VGH Bayern, 18.04.2017 - 12 CE 17.616
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719
Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz
Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2017 - 12 CE 17.616
Weiter hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung im angefochtenen Beschluss ebenfalls zu Recht darauf abgestellt, dass das Verweisen des Antragstellers auf eine - gegenüber einer kommunalen Kindertageseinrichtung - teurere private Kindertageseinrichtung gegebenenfalls unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten einen Ausgleichsanspruch auslöst, der indes als eigener Antrags- bzw. Klagegegenstand in einem separaten Verfahren gegenüber der Antragsgegnerin geltend zu machen wäre (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 - juris Rn. 64 ff., insb. Rn. 71 ff.;… zuvor bereits B.v. 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 - juris Rn. 45 ff.). - VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191
Anspruch auf Kinderkrippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2017 - 12 CE 17.616
Weiter hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung im angefochtenen Beschluss ebenfalls zu Recht darauf abgestellt, dass das Verweisen des Antragstellers auf eine - gegenüber einer kommunalen Kindertageseinrichtung - teurere private Kindertageseinrichtung gegebenenfalls unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten einen Ausgleichsanspruch auslöst, der indes als eigener Antrags- bzw. Klagegegenstand in einem separaten Verfahren gegenüber der Antragsgegnerin geltend zu machen wäre (…vgl. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 - juris Rn. 64 ff., insb. Rn. 71 ff.; zuvor bereits B.v. 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 - juris Rn. 45 ff.).
- VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19
Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam
§ 24 SGB VIII gewährt keinen Anspruch auf kostengünstige Betreuung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2017 - 12 CE 17.616 -, juris, Rn. 3). - OVG Sachsen, 16.06.2017 - 4 B 104/17
Kapazität; Jugendhilfe; Kindertageseinrichtung
Tatsächlich kann die Antragsgegnerin dem Kind auch einen zumutbaren Platz in einer sonstigen Kindertageseinrichtung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18. April 2017 - 12 CE 17.616 -, juris Rn. 2) in ihrem Stadtgebiet oder in angrenzenden Gemeinden nachweisen.